Begutachtung und Werteermittlung von Immobilien
Wir erstellen für Sie neben Gutachten für Schäden oder Mängeln an Gebäuden, Sicherheitskoordinationen, Brandschutzgutachten und Gebäudebewertungen, auch den bei Verkauf oder Vermietung geforderten Energiebedarfsnachweis und den Energiepass. Vertrauen Sie einem kompetenten Partner, der Ihnen zur Seite steht! Wir bieten Ihnen den Gesundheitscheck für Ihre Immobilie!
Energieberatung
Ihre Energiekosten sind zu hoch?
Sie suchen Energieeinsparmaßnahmen?
Günstige Finanzierungsmodelle und Fördergelder sind ein Thema für Sie?
Im Rahmen einer ausführlichen Beratung ermitteln wir Energie-Effizienz und Einsparmöglichkeiten und beraten Sie umfassend über bauliche Änderungen wie Dämmmaßnahmen oder den Austausch von z.B. Fenstern.
Bei uns sind Sie in erfahrenen Händen, wenn es um Bauen, Renovieren und Sanieren geht.
Vorbeugender Brandschutz
Spätestens wenn ein Bauherr einen Eingriff in die Substanz eines Gebäudes vornimmt, der nicht genehmigungsfrei ist, ist der Bauherr oder spätere Betreiber dafür verantwortlich, dass neben weiteren bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Schall-, Erschütterungsschutz) auch der Nachweis an den Brandschutz rechtzeitig erstellt wird.
Dies formuliert der Gesetzgeber im Art.12 der Bayerischen Bauordnung (BayBO):
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Und explizit in Art.62, ebenfalls in der BayBO, der die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzgebers auch im Bereich des Brandschutzes als Nachweis fordert.
Hierbei werden dann von uns die gesetzlichen Anforderungen mit der tatsächlichen Bauausführung bzw. Bauplanung verglichen und gemeinsame Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorgaben und Schutzziele erarbeitet. Der Brandschutznachweis gilt hierbei als Nachweis gegenüber der Bauaufsichtsbehörde oder einem Prüfsachverständigen für Brandschutz und belegt z.B. für ein Genehmigungsverfahren, dass die Anforderungen aus den gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Dies geschieht meist durch die Einhaltung der Bauordnung, kann jedoch in Einzelfällen auch zu Abweichungen vom Baurecht führen. In diesem Fall werden dann vollwertige Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) gemeinsam mit dem Bauherren erarbeitet, um dennoch die definierten Schutzziele erreichen zu können.
Bei Fragen zu Ihrem speziellen Bauvorhaben, sei es Umbau, Neubau oder Renovierung, bzw. den gesetzlichen Anforderungen die zu erfüllen sind, melden Sie sich gerne bei uns.
Gebäudebewertung/Gebäudeschäden
Der Erwerb einer Immobilie stellt für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens dar. Umso wichtiger ist es im Vorfeld die zu erwerbende Immobilie finanziell beurteilen zu können, um später nicht z.B. im Zuge einer Sanierung/Renovierung auf böse Überraschungen zu stoßen, die dann einen erheblichen finanziellen Mehraufwand mit sich bringen können.
Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Materie des Bauens im Bestand und in der Gebäudeschadensbeurteilung finden Sie in uns einen professionellen Partner, der Ihnen in allen Belangen zu Seite stehen kann.
Dies beinhaltet die verschiedensten Intensionen einer Beurteilung, sei es zum Zweck eines Immobilienerwerbs, der Kostenschätzung einer Sanierungsmaßnahme oder der Beurteilung von unterschiedlichsten Schäden am Gebäude (Sturmschaden, Wasserschaden, Feuchtigkeit oder Schimmelpilzbefall). Dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit Schadensfällen, die über eine Versicherung reguliert werden sollen.
Hierbei ist es uns wichtig das zu beurteilende Gebäude in seiner Gesamtstruktur zu erfassen um eine fundierte Aussage über den Zustand treffen zu können.
Des Weiteren besteht natürlich die Möglichkeit direkt in unserem Haus fehlende Planunterlagen oder zu realisierende Umbaumaßnahmen etc. planerisch zu erfassen.
Gerne beraten wir Sie umfassend und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Statik / beratender Ingenieur
In vielen Belangen die dem Bauherren bei einem Neubau oder auch insbesondere bei einer größeren Umbaumaßnahme betreffen, ist es sinnvoll einen fachkundigen Berater zur Seite zu haben. Hierbei erstreckt sich unser Tätigkeitsfeld von kleinen statischen Umbaumaßnahmen, wie z.B. Wanddurchbrüchen, Terrassenanbauten etc. bis hin zur gewerksübergreifenden Planung von größeren Projekten.
Die statische Berechnung der einzelnen Maßnahmen und die daraus resultierenden Bauteildicken oder Bewehrungseinlagen sparen hier dem Bauherren bares Geld und schaffen die Voraussetzung für eine Einhaltung der Standsicherheit.
Durch das Hinzuziehen eines beratenden Ingenieurs kann somit über den kompletten Bauablauf Planungssicherheit und somit auch Kostensicherheit verschafft werden.
Sicherheitskoordinator
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (kurz Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 verpflichtet den Bauherren für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ja nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen Koordinator zu bestellen.
Die Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) werden hierbei explizit in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
Hierbei können dann die Tätigkeitsfelder und Aufgaben des von uns gestellten Koordinators in der Planungsphase und in der späteren Ausführungsphase mit dem Bauherren abgestimmt werden.
Dies ermöglicht in der Praxis einen gewerksübergreifenden Ablaufplan, der z.B. gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen wie Gerüste oder Fangsicherungen koordiniert und entsprechende Maßnahmen bezüglich des Arbeitsschutzes auf der Baustelle vorgibt. Des Weiteren wird durch den SiGeKo eine sogenannte Unterlage erstellt, die dem Bauherren nach Beendigung der Baumaßnahme übergeben wird. Darin enthalten sind alle Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aller im Bauwerk installierten Einbauten (Fenster, Türen…). Dies soll dem Bauherren während der späteren Betriebszeit des Gebäudes zur Optimierung der Wartung und Instandsetzung dienen.